AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nanda Kerstin Kühn ist keine staatlich anerkannte Therapeutin. Die Teilnahme an Veranstaltungen und Beratungen erfolgt in Eigenveratnwortung. Sie sind kein Ersatz für schulmedizinische und psychotherapeutischen Therapien.
1. Honorar
1. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des im Programm ausgewiesenen Entgeltes vor Beginn des Kurses.
2. Barzahlungen sollte vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Bei Einzelberatungen erfolgt die Zahlung nach Zeitaufwand oder gesonderten mündlichen Vereinbarungen vor Ort direkt nach Ende der Behandlung.
3. Zahlung per Überweisung ist möglich bis 5 Tage vor Seminarbeginn. Bei Einzelberatungen nur in vorheriger Absprache mit Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage nach Beratung.
4. In besonders begründeten Einzelfällen kann bei Veranstaltungen mit mehr als 3 Unterrichtseinheiten Ratenzahlung vereinbart werden.
2. Vertragsbestandteile
1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und ihrer Annahme durch Feuerwege bei gleichzeitiger Entrichtung des vorgesehenen Entgeltes durch den/die Teilnehmer/in zustande. Wird bei schriftlicher Anmeldung die Annahme von Feuerwege nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmerin / der Teilnehmer bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung eine Anmeldebestätigung. Ausnahmen hiervon sind Einzelberatungen.
Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
3. Durchführung
1. Wird eine Lehrveranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer/-innen das bereits entrichtete Entgelt zurück.
2. Der Umfang der Leistungen (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung in deren Veranstaltungsprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung.
3. Kinderbeaufsichtigung ist zur Zeit nicht angedacht.
4. Teilnahmebescheinigung
1. Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erstellt die Feuerwege auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung
5. Unfälle und Schädigungen
1. Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer/-innen bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung übernimmt Feuerwege keine Haftung.
2. Für Unfälle während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt Feuerwege keine Haftung.
5. Pflichten
1. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Feuerwege sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu beachten.
6. Abmeldung
1. Die Teilnehmerinnen / Teilnehmer können ihre Anmeldung schriftlich, persönlich, oder per E-Mail bei Feuerwege unter Rückgabe der Anmeldebestätigung kündigen. Eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Kündigung. Die Abmeldung beim Kursleiter/der Kursleiterin oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung. Die Abmeldung wird von Feuerwege schriftlich bestätigt.
2. Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 25 EUR erstattet.
3. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes.
4. Feuerwege kann während eines Unterrichtsabschnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmerzahl an drei aufeinander folgenden Lehrveranstaltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung fällt, sowie bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten.
7. Ersatzleistungen
1. Können Teile von Veranstaltungen (Kursstunden) nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung des Kursleiters/der Kursleiterin oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet Feuerwege den Teilnehmer/innen insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz anbieten.
2. Schadenersatzleistungen in Geld sind nur bei nicht Zustandekommen eines Ersatztermines möglich.
8. Urheberschutz
1. Urheberrechte sind zu beachten.
2. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
